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Baulast

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Eine Baulast ist eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bestimmte Dinge, die sein Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen. Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das von der Baubehörde geführt wird.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
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  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche