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Kindesunterhalt

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Jedes Kind hat gegen seine Eltern Anspruch auf Unterhalt, den diese durch Pflege und Erziehung oder durch Barunterhalt leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt.

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