Überlassungs- und Schenkungsvertrag
Ein Überlassungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem eine Immobilie auf einen neuen Eigentümer übertragen wird. Der Überlassungsvertrag unterscheidet sich vom Kaufvertrag dadurch, dass kein Kaufpreis gezahlt wird. Es wird entweder gar keine Gegenleistung erbracht oder diese ist nicht vollwertig bzw. kaufmännisch abgewogen. Typisch sind Überlassungen ohne Gegenleistungen (Schenkung) oder unter Vorbehalt von Nutzungsrechten (z.B. Wohnungsrecht) oder Veräußerungsbeschränkungen, eine sogenannte gemischte Schenkung.
Notwendige Beratung und der Entwurf sind beim Notar immer inklusive und in den Beurkundungskosten immer enthalten. Nur wenn es nicht zur Beurkundung kommt sind Beratung und der Entwurf kostenpflichtig.