Gütertrennung bedeutet, dass zwischen den Ehepartnern / Lebenspartnern bei Beendigung der Ehe / Partnerschaft kein Vermögensausgleich stattfindet, sondern jeder sein Vermögen behält. Gütertrennung kann nur in einem notariell beurkundeten Vertrag wirksam vereinbart werden.
Notarin am Brühl
Notarin Cornelia Jänicke
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Routenplanung
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