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Kaufpreisfälligkeit

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Die Kaufpreisfälligkeit tritt ein, wenn alle im Kaufvertrag genannten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn nicht ausnahmsweise ein fester Zahlungstermin vereinbart ist, informiert die Notarin die Beteiligten über die Kaufpreisfälligkeit. Der Käufer muss dann innerhalb der im Kaufvertrag genannten Zahlungsfrist den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
    Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit
  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche