Skip to main content

Miteigentümer

« Back to Glossary Index

Miteigentümer sind gemeinsam Eigentümer des Grundstücks in der Weise, dass jeder einen ideellen – also gedachten – Bruchteil daran hat. Die Bruchteile können separat veräußert werden. Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft verlangen. Möglich ist, das Recht, die Aufhebung zu verlangen, einzuschränken und die Benutzung des Grundstücks zu regeln.

« Back to Glossary Index

Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
    Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit
  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche