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Gütertrennung

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Gütertrennung bedeutet, dass zwischen den Ehepartnern/Lebenspartnern bei Beendigung der Ehe/Partnerschaft kein Vermögensausgleich stattfindet, sondern jeder sein Vermögen behält. Gütertrennung kann nur in einem notariell beurkundeten Vertrag wirksam vereinbart werden.

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