Für besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber zur Gewährleistung größtmöglicher Rechtssicherheit und optimaler juristischer Beratung die Mitwirkung eines Notars und damit die Beurkundung vor. Aufgabe der Notarin oder des Notars ist es, Sie als juristische Expertin oder Experte unparteiisch zu beraten und umfassend über die Bedeutung und die Risiken solcher Rechtsgeschäfte aufzuklären. Als wichtiger Bestandteil der vorsorgenden Rechtspflege entwirft, beurkundet und vollzieht der Notar Ihre Rechtsgeschäfte.