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Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung/Sicherstellung der Grunderwerbsteuer oder die Grunderwerbsteuerfreiheit des Immobilienerwerbs. Sie ist die Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

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