Die Vormerkung sichert im Grundbuch Rechte an einem Grundstück. Häufigster Fall ist die Auflassungsvormerkung, die wie ein „Reserviert-Schild“ wirkt. Sie sichert den Eigentumserwerb an einem Grundstück gegen anderweitige Veräußerung oder Belastung.
Notarin am Brühl
Notarin Cornelia Jänicke
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Routenplanung
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