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Bauträgervertrag

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Der Verkäufer/Bauträger verkauft dem Käufer ein Grundstück oder Raumeigentum. Er verpflichtet sich, das Objekt entsprechend einer vereinbarten Baubeschreibung zu errichten und an den Kunden/Käufer zu übergeben. Der Bauträgervertrag ist, da Grundbesitz verkauft wird, notariell zu beurkunden.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023