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Betreuungsverfügung

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Die Betreuungsverfügung legt fest, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Außerdem kann in einer Betreuungsverfügung festgelegt werden, wie die Betreuung erfolgen soll (im Pflegeheim/zu Hause oder welche Wünsche respektiert werden sollen).

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023