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Ehegattenunterhalt

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Ehegattenunterhalt ist der Unterhalt zwischen Eheleuten, der bis zur Scheidung uneingeschränkt geschuldet wird (sogenannter ehelicher Unterhalt bzw. Trennungsunterhalt). Nach der Scheidung (sogenannter nachehelicher Unterhalt) besteht eine Verpflichtung zum Unterhalt, wenn bestimmte Gründe vorliegen (Alter, Krankheit, Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes, keine angemessene Erwerbstätigkeit).

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023