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GNotKG

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Notarinnen und Notare sind gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben, nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023