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Gütertrennung

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Gütertrennung bedeutet, dass zwischen den Ehepartnern/Lebenspartnern bei Beendigung der Ehe/Partnerschaft kein Vermögensausgleich stattfindet, sondern jeder sein Vermögen behält. Gütertrennung kann nur in einem notariell beurkundeten Vertrag wirksam vereinbart werden.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023