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In-sich-Geschäft

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Rechtsgeschäft, das eine Person mit sich selbst oder als Vertreter auf beiden Seiten abschließt. Dies ist nur zulässig, wenn der Vertretene dies ausdrücklich erlaubt hat (sogenannte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023