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Kaufpreisfälligkeit

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Die Kaufpreisfälligkeit tritt ein, wenn alle im Kaufvertrag genannten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn nicht ausnahmsweise ein fester Zahlungstermin vereinbart ist, informiert die Notarin die Beteiligten über die Kaufpreisfälligkeit. Der Käufer muss dann innerhalb der im Kaufvertrag genannten Zahlungsfrist den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023