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Messungsanerkennung

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Messungsanerkennung bedeutet die Anerkennung der Vermessung einer erworbenen Grundstücksteilfläche als richtig und vertragsgemäß. Ist kein Festpreis vereinbart, wird auch der Kaufpreis an die durch Vermessung ermittelte Fläche angepasst.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023