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Nießbrauch ist das auf eine bestimmte Person beschränkte umfassende Nutzungsrecht an einem Gegenstand. Das Nießbrauchsrecht kann weder veräußert noch vererbt werden.
« Back to Glossary IndexVor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus bitten wir Sie, bei Ihrem Termin im Notariat
Intern haben wir weitere Maßnahmen zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit getroffen, zum Beispiel Hygienemaßnahmen und Streckung von Terminen, um Kontakt zwischen Mandanten zu vermeiden.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Die Maßnahmen dienen dem Schutz von uns allen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: