Skip to main content

Organspende

« Back to Glossary Index

Als Organspende bezeichnet man die Zurverfügungstellung von Organen zur Transplantation. Organe werden nach dem festgestellten Hirntod entnommen, um sie einem anderen Patienten zu transplantieren. In Ausnahmefällen ist eine Lebendspende von Organen möglich.

« Back to Glossary Index

Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023