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Teilungserklärung

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Eine Teilungserklärung ist die Urkunde, mit der Wohnungs- und Teileigentum gebildet wird. Mit Miteigentumsanteilen am Grundstück wird also das Sondereigentum an bestimmten Raumeinheiten verbunden. Die Teilungserklärung legt den Umfang des Sondereigentums sowie die Nutzungsart fest und definiert Sondernutzungsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023