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Eine Teilungserklärung ist die Urkunde, mit der Wohnungs- und Teileigentum gebildet wird. Mit Miteigentumsanteilen am Grundstück wird also das Sondereigentum an bestimmten Raumeinheiten verbunden. Die Teilungserklärung legt den Umfang des Sondereigentums sowie die Nutzungsart fest und definiert Sondernutzungsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum.
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