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Unterschriftsbeglaubigung

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Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Notarin, dass eine bestimmte Person vor ihr unterzeichnet oder ihre Unterschrift anerkannt hat. Den Inhalt des Dokuments prüft die Notarin dabei nicht. Sie muss die Beglaubigung jedoch ablehnen, wenn der Inhalt des Dokuments rechts- oder sittenwidrig ist.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023