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Verlesen der Urkunde

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Der zentrale Bestandteil des Beurkundungsverfahrens ist das laute Vorlesen der notariellen Niederschrift. Als höchst effiziente Methode der Qualitätssicherung vermittelt es die Kenntnis der gesamten Urkunde und bietet Gelegenheit zu Fragen, Aufklärung und Beratung.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus bitten wir Sie, bei Ihrem Termin im Notariat

  • auf Begleitpersonen zu verzichten,
  • min. 1,5 m Abstand zu anderen Personen zu halten,
  • einen Mund-Nase-Schutz zu tragen,
  • Ihre Hände zu desinfizieren und
  • bargeldlos zu zahlen.

Intern haben wir weitere Maßnahmen zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit getroffen, zum Beispiel Hygienemaßnahmen und Streckung von Terminen, um Kontakt zwischen Mandanten zu vermeiden.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Die Maßnahmen dienen dem Schutz von uns allen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 01.02.2022 (Fortbildung)
  • 27.05.2022 (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 27. und 28.12.2022