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Vollzug

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Vollzug ist die Durchführung des Vertrages. Bei Grundstücksgeschäften bedeutet dies zum Beispiel die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit/-zahlung und die Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen für die Eintragung im Grundbuch. Regelmäßig erfolgt dies durch die Notarin.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023