Vollzug

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Vollzug ist die Durchführung des Vertrages. Bei Grundstücksgeschäften bedeutet dies zum Beispiel die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit/-zahlung und die Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen für die Eintragung im Grundbuch. Regelmäßig erfolgt dies durch die Notarin.

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