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Zwangsvollstreckungsunterwerfung

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Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist die notariell beurkundete Erklärung eines Schuldners, dass er sich wegen einer Forderung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Sie wirkt wie ein gerichtliches Urteil und ermöglicht es dem Gläubiger, ohne Weiteres die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners zu betreiben. Der Gläubiger kann also den Gerichtsvollzieher beauftragen oder Kontenpfändungen vornehmen.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023