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Ihr Termin im Notariat

Für einen Großteil unserer Mandanten ist der Besuch im Notariat eine einmalige Angelegenheit und mit weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen verbunden. Deshalb haben wir für Transparenz und Vertrauen den Ablauf im Notariat hier zusammengestellt.

Ihr Anliegen

  1. Sie wenden sich an das Notariat mit der Anfrage für eine Beurkundung und teilen uns mit, was Sie bis wann geregelt haben möchten.
  2. Das Notariat prüft, ob Ihr Anliegen in der gewünschten Zeit bearbeitet werden kann, und informiert Sie darüber.

Vorbereitung

  1. Das Notariat fordert alle erforderlichen Unterlagen und Informationen an. Dies erfolgt ggf. dadurch, dass wir Sie bitten, ein Formular für Ihr Anliegen auszufüllen.
    Die Formulare erleichtern es Ihnen, alle notwendigen Informationen und Unterlagen zusammenzustellen.

Beratung und Urkundenentwurf

  1. Sind alle Unterlagen und Daten vollständig vorhanden, vereinbart das Notariat mit Ihnen einen Termin für eine Besprechung oder erarbeitet einen Entwurf und sendet Ihnen diesen mit einem Terminvorschlag für die Beurkundung zu. Außer bei reinen Unterschriftsbeglaubigungen ist es nicht notwendig, Vertragsentwürfe selbst zu erstellen oder erstellen zu lassen. Dies führt nicht zur Beschleunigung oder Kostenersparnis. Der notarielle Vertragsentwurf ist immer in den Beurkundungskosten enthalten.
  2. Sie prüfen den Entwurf, ob dieser Ihren Regelungsabsichten entspricht, und teilen uns Ihre Änderungswünsche mit. Änderungen und möglicherweise zwischenzeitlich neue Regelungsabsichten können nicht in jedem Fall während der Beurkundung umgesetzt werden. Das erneute Erstellen und Versenden eines Entwurfs schützt die Vertragsbeteiligten vor Missverständnissen oder zu schnellen und unüberlegten Entscheidungen.
    Bei einigen Rechtsgeschäften ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. So muss der Entwurf für einen Kaufvertrag über eine Immobilie zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson mindestens 14 Tage vor Beurkundung vorliegen.

Beurkundung

  1. Bitte kommen Sie pünktlich zur Beurkundung, um nachfolgenden Mandanten Wartezeiten zu ersparen.
    Bringen Sie bitte immer Ihren Personalausweis oder Reisepass und eventuell noch notwendige Unterlagen im Original mit.
  2. Bei einer Beurkundung wird der Text der Urkunde von der Notarin vorgelesen, juristische Fachbegriffe erklärt, Fragen der Beteiligten beantwortet und Korrekturen am Text vorgenommen.
    Danach wird die Urkunde von allen Beteiligten und der Notarin unterzeichnet.
    Damit sind die Erklärungen verbindlich.
  3. Bei einer Unterschriftsbeglaubigung unterzeichnen Sie das Dokument vor der Notarin oder bestätigen persönlich, dass die bereits vorhandene Unterschrift von Ihnen stammt. Wenn keine weiteren Vollzugsmaßnahmen durch das Notariat erforderlich sind, können Sie das Dokument sofort mitnehmen. In diesem Fall bringen Sie bitte Bargeld oder Ihre EC-Karte mit, um die Kosten zu bezahlen. Die Höhe der anfallenden Gebühren wird Ihnen vorab mitgeteilt.

Vollzug

  1. Sie bekommen die Urkunde vom Notariat zugesandt.
  2. Das Notariat versendet die Rechnung an den in der Urkunde benannten Kostenschuldner.
  3. Das Notariat vollzieht die Urkunde und informiert Sie über jeden dieser Schritte.
    Abhängig vom Inhalt der Urkunde können das sein: Einholen von Genehmigungen bei verschiedenen Behörden, Grundbuchanträge, Information zur Kaufpreisfälligkeit, Eintragung in Register und vieles mehr.
    Die notwendigen Vollzugsmaßnahmen und die hierdurch entstehenden Kosten werden bei der Beurkundung erläutert.
  4. Abschließend informiert Sie das Notariat über den vollständigen Vollzug der Urkunde.
    Zum Beispiel kann das im Fall eines Immobilienkaufes die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes sein.
  5. Damit ist der Vorgang im Notariat abgeschlossen. Urkunde und Akte werden im Notariat archiviert und stehen den Beteiligten für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
    Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit
  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche