Skip to main content

Vorkaufsrecht

« Back to Glossary Index

Vorkaufsrecht ist das Recht, zu den gleichen Konditionen zu kaufen, zu denen ein Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen wurde. Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes kommt ein gleichlautender Kaufvertrag mit dem Vorkaufsberechtigten zustande. Bei ganz oder teilweise unentgeltlicher Veräußerung, einer Schenkung oder gemischten Schenkung, besteht kein Vorkaufsrecht.

« Back to Glossary Index