« Back to Glossary Index
Eine Abnahme ist eine Erklärung, ob eine Sache/ein Gegenstand den vertraglich vereinbarten Kriterien entspricht. Sie erfolgt z. B. im Werkvertragsrecht, Mietrecht sowie im Kaufrecht.
« Back to Glossary IndexEine Abnahme ist eine Erklärung, ob eine Sache/ein Gegenstand den vertraglich vereinbarten Kriterien entspricht. Sie erfolgt z. B. im Werkvertragsrecht, Mietrecht sowie im Kaufrecht.
« Back to Glossary Index© 2022 | notarin-jaenicke.de | Impressum | Datenschutz Webseite | Datenschutz Notariat