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Mit einer Abschriftsbeglaubigung bestätigt die Notarin oder der Notar, dass die Abschrift mit dem Ausgangsdokument (Original, beglaubigte Abschrift) übereinstimmt.
« Back to Glossary IndexAktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: