« Back to Glossary Index
Eine Abnahme ist eine Erklärung, ob eine Sache/ein Gegenstand den vertraglich vereinbarten Kriterien entspricht. Sie erfolgt z. B. im Werkvertragsrecht, Mietrecht sowie im Kaufrecht.
« Back to Glossary IndexAktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: