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Eine Abnahme ist eine Erklärung, ob eine Sache/ein Gegenstand den vertraglich vereinbarten Kriterien entspricht. Sie erfolgt z. B. im Werkvertragsrecht, Mietrecht sowie im Kaufrecht.
« Back to Glossary IndexVor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus bitten wir Sie, bei Ihrem Termin im Notariat
Intern haben wir weitere Maßnahmen zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit getroffen, zum Beispiel Hygienemaßnahmen und Streckung von Terminen, um Kontakt zwischen Mandanten zu vermeiden.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Die Maßnahmen dienen dem Schutz von uns allen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: