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Die Auflassungsvormerkung wirkt wie ein „Reserviert“-Schild im Grundbuch. Sie sichert den Eigentumserwerb an einem Grundstück gegen anderweitige Veräußerung oder Belastung.
« Back to Glossary IndexAktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: