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Die Ausfertigung ist eine „amtliche Kopie“, die im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt wird. Die Urschrift verbleibt im Notariat.
« Back to Glossary IndexAktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: