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Das Erbbaurecht ist das befristete Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben und zu nutzen. An den Grundstückseigentümer ist für die gesamte Nutzungsdauer der vereinbarte Erbbauzins zu zahlen. Für das Erbbaurecht existiert ein Erbbaurechtsgrundbuch. Es kann wie jede Immobilie belastet und veräußert werden.
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