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Erbvertrag

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Der Erbvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung über Erbfragen, die erst nach dem Tode des Erblassers wirksam wird. Er ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Er muss notariell beurkundet werden.

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Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
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Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023