Skip to main content

Gesetzlicher Vertreter

« Back to Glossary Index

Gesetzlicher Vertreter ist eine Person, die durch gesetzliche Vorschrift eine andere Person vertritt. Gesetzliche Vertreter sind beide Elternteile für das minderjährige Kind, der oder die Geschäftsführer für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Vorstand für den Verein, die Aktiengesellschaft und die Genossenschaft.

« Back to Glossary Index

Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
    Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit
  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche