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Gesundheitsfürsorge

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Gesundheitsfürsorge/Gesundheitssorge bedeutet die Befugnis zum Abschluss aller Rechtshandlungen, um für die Gesundheit einer Person zu sorgen (z. B. Abschluss von Arzt- und Krankenhausverträgen oder die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme).

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