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Im Grundbuch werden Belastungen eines Grundstücks (z. B. Hypotheken oder Grundschulden) geordnet eingetragen. Dieser sogenannte Rang hat Auswirkungen bei der Zwangsvollstreckung. Nachrangig eingetragene Rechte erlöschen. Bei der Verteilung des Versteigerungserlöses werden mehrere Grundpfandrechte in der Reihenfolge ihres Ranges berücksichtigt.
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