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Reallast

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Reallasten begründen die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, an einen Begünstigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten. Sie können bestehen in Renten von Geld oder Naturalien, in Diensten, Verpflichtungen (Instandhaltung einer Brücke, eines Weges, Zaunes etc.).

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023