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Rücktritt

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Rücktritt ist das Recht, sich durch einseitige Erklärung von einem Vertrag (z. B. Grundstückskaufvertrag) zu lösen. Die Berechtigung kann sich aus dem Vertrag selbst (sog. Rücktrittsvorbehalt) oder aus gesetzlichen Vorschriften ergeben.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023