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Sachgründung

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Bei der Sachgründung einer Gesellschaft werden statt Geld (Bareinlagen) Sachwerte eingebracht wie zum Beispiel bewegliche Gegenstände und Grundstücke, Rechte wie zum Beispiel Forderungen und Patente. Im Gesellschaftsvertrag müssen die Gegenstände festgeschrieben werden, die eingebracht werden sollen.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • 19.05.2023
    (Freitag nach Himmelfahrt)
  • 02.10.2023
    (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 27. und 28.12.2023